Nürnberg

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Bayern PLZ 90402 528.304 Einwohner
Grundsteuer A 332 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 780 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +225 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09564000

Grundsteuer für Nürnberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 780 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 780 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Nürnberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Nürnberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 555 %
2023 (vor der Reform) 332 % 555 % 0 %
2024 (vor der Reform) 332 % 555 % 0 %
2025 780 % +225 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Augsburg 299.573 670 % 2025
Regensburg 150.678 510 % 2025
Ingolstadt 139.832 475 % 2025
Würzburg 132.304 510 % 2025
Fürth 131.774 660 % 2025
Erlangen 115.583 590 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Nürnberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nürnberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Nürnberg bei 780 %, für die Grundsteuer A bei 332 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Nürnberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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