Regensburg

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Bayern PLZ 93047 150.678 Einwohner
Grundsteuer A 295 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 510 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +115 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09362000

Grundsteuer für Regensburg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 510 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 510 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Regensburg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Regensburg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 295 % 395 %
2023 (vor der Reform) 295 % 395 % 0 %
2024 (vor der Reform) 295 % 395 % 0 %
2025 510 % +115 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ingolstadt 139.832 475 % 2025
Würzburg 132.304 510 % 2025
Fürth 131.774 660 % 2025
Erlangen 115.583 590 % 2025
Bamberg 74.701 635 % 2025
Bayreuth 72.857 430 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Regensburg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Regensburg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Regensburg bei 510 %, für die Grundsteuer A bei 295 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Regensburg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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