Neumarkt-Sankt Veit

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Bayern PLZ 84494 6.285 Einwohner
Grundsteuer A 430 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 370 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09183129

Grundsteuer für Neumarkt-Sankt Veit berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neumarkt-Sankt Veit.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neumarkt-Sankt Veit

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 430 % 350 %
2023 (vor der Reform) 430 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 430 % 380 % +30 %
2025 370 % -10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Au i.d.Hallertau 6.287 230 % 2025
Schwarzenfeld 6.281 210 % 2025
Litzendorf 6.278 210 % 2025
Oberding 6.297 250 % 2024
Schwabhausen 6.302 450 % 2025
Vilseck 6.313 160 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neumarkt-Sankt Veit

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neumarkt-Sankt Veit?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neumarkt-Sankt Veit bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 430 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neumarkt-Sankt Veit?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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