Kirchweidach

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Bayern Altötting PLZ 84558 2.907 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09171122

Grundsteuer für Kirchweidach berechnen
Auf einen Blick

So steht Kirchweidach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 320 % liegt Kirchweidach auf Platz 552 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Kirchweidach liegt 42 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Altötting

Von den 24 Gemeinden im Kreis Altötting hat Kirchweidach den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 280 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Kirchweidach unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Kirchweidach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kirchweidach 320 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 42 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 192,00 € im Jahr bzw. 48,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kirchweidach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kirchweidach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 320 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 320 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 320 % 0 %
2025 390 % 320 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Altötting

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Altötting

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Burgkirchen a.d.Alz 10.963 390 % 2025
2 Perach 1.351 380 % 2025
3 Altötting 12.980 360 % 2025
4 Erlbach 1.187 350 % 2025
5 Neuötting 8.983 330 % 2025
6 Reischach 2.765 330 % 2025
7 Kirchweidach 2.907 320 % 2025
8 Burghausen 19.381 310 % 2025
9 Garching a.d.Alz 8.546 310 % 2025
10 Teising 1.736 300 % 2025
11 Mehring 2.389 295 % 2025
12 Marktl 2.784 270 % 2025
13 Emmerting 4.320 260 % 2025
14 Winhöring 4.910 260 % 2025
15 Pleiskirchen 2.432 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (24 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kirchweidach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kirchweidach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kirchweidach bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Kirchweidach hoch?

Mit 320 % liegt Kirchweidach auf Platz 552 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kirchweidach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Kirchweidach unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kirchweidach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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