Kellmünz a.d.Iller

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Bayern PLZ 89293 1.559 Einwohner
Grundsteuer A 970 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09775132

Grundsteuer für Kellmünz a.d.Iller berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kellmünz a.d.Iller.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kellmünz a.d.Iller

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 385 % 355 %
2023 (vor der Reform) 420 % 375 % +20 %
2024 (vor der Reform) 420 % 380 % +5 %
2025 970 % 240 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Großlangheim 1.560 150 % 2025
Frauenneuharting 1.557 285 % 2025
Grünenbach 1.561 340 % 2025
Obersöchering 1.556 310 % 2024
Wonneberg 1.562 350 % 2025
Saal a.d.Saale 1.562 200 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Kellmünz a.d.Iller

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kellmünz a.d.Iller?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kellmünz a.d.Iller bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 970 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kellmünz a.d.Iller?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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