Saal a.d.Saale

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Bayern Rhön-Grabfeld PLZ 97633 1.517 Einwohner
Grundsteuer A 420 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 200 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -200 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09673160

Grundsteuer für Saal a.d.Saale berechnen
Auf einen Blick

So steht Saal a.d.Saale im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 200 % liegt Saal a.d.Saale auf Platz 1589 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Saal a.d.Saale liegt 78 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld

Von den 37 Gemeinden im Kreis Rhön-Grabfeld hat Saal a.d.Saale den 21.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 247 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 200 % gesunken (-200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Saal a.d.Saale

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Saal a.d.Saale 200 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 78 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 120,00 € im Jahr bzw. 30,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 200 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 200 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Saal a.d.Saale.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Saal a.d.Saale

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2025 420 % 200 % -200 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhön-Grabfeld

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhön-Grabfeld

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
15 Nordheim v.d.Rhön 1.046 250 % 2025
16 Wollbach 1.404 250 % 2025
17 Mellrichstadt 5.458 230 % 2025
18 Sondheim v.d.Rhön 933 230 % 2025
19 Oberelsbach 2.634 210 % 2025
20 Sandberg 2.291 210 % 2025
21 Großbardorf 931 200 % 2025
22 Saal a.d.Saale 1.517 200 % 2025
23 Wülfershausen a.d.Saale 1.547 200 % 2025
24 Großeibstadt 1.034 190 % 2025
25 Bastheim 1.976 175 % 2025
26 Willmars 555 170 % 2025
27 Hendungen 824 165 % 2025
28 Aubstadt 736 160 % 2025
29 Bischofsheim i.d.Rhön 4.686 160 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (37 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Saal a.d.Saale

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Saal a.d.Saale?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Saal a.d.Saale bei 200 %, für die Grundsteuer A bei 420 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Saal a.d.Saale hoch?

Mit 200 % liegt Saal a.d.Saale auf Platz 1589 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Saal a.d.Saale den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 200 % gesunken (-200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Saal a.d.Saale?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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