Grünenbach

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Bayern PLZ 88167 1.561 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 340 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09776113

Grundsteuer für Grünenbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 340 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Grünenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Grünenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 410 % 450 %
2023 (vor der Reform) 410 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 410 % 450 % 0 %
2025 380 % 340 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Saal a.d.Saale 1.562 200 % 2025
Wonneberg 1.562 350 % 2025
Großlangheim 1.560 150 % 2025
Kellmünz a.d.Iller 1.559 240 % 2025
Frauenneuharting 1.557 285 % 2025
Eschenlohe 1.565 400 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Grünenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grünenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Grünenbach bei 340 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Grünenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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