Aholfing

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Bayern Straubing-Bogen PLZ 94345 1.905 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09278112

Grundsteuer für Aholfing berechnen
Auf einen Blick

So steht Aholfing im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt Aholfing auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Aholfing liegt 58 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Straubing-Bogen

Von den 37 Gemeinden im Kreis Straubing-Bogen hat Aholfing den 25.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 262 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 220 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Aholfing

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Aholfing 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 58 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Aholfing.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Aholfing

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 350 % 220 % -130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Straubing-Bogen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Straubing-Bogen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
18 Atting 1.665 265 % 2025
19 Konzell 1.827 250 % 2025
20 Mariaposching 1.379 250 % 2025
21 Niederwinkling 2.935 250 % 2025
22 Schwarzach 2.954 250 % 2025
23 Steinach 3.337 240 % 2025
24 Rain 2.968 230 % 2025
25 Aholfing 1.905 220 % 2025
26 Perkam 1.611 210 % 2025
27 Loitzendorf 641 200 % 2025
28 Rattiszell 1.487 200 % 2025
29 Stallwang 1.412 200 % 2025
30 Windberg 1.012 200 % 2025
31 Laberweinting 3.496 195 % 2025
32 Kirchroth 3.964 190 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (37 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Aholfing

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Aholfing?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Aholfing bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Aholfing hoch?

Mit 220 % liegt Aholfing auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Aholfing den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 220 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Aholfing?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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