Winden im Elztal

BW
Baden-Württemberg Emmendingen PLZ 79297 2.858 Einwohner
Grundsteuer A 387 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 297 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -53 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08316055

Grundsteuer für Winden im Elztal berechnen
Auf einen Blick

So steht Winden im Elztal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 297 % liegt Winden im Elztal auf Platz 540 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Winden im Elztal liegt 26 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Emmendingen

Von den 24 Gemeinden im Kreis Emmendingen hat Winden im Elztal den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 243 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 297 % gesunken (-53 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Winden im Elztal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Winden im Elztal 297 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 26 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 178,20 € im Jahr bzw. 44,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 297 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 297 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Winden im Elztal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Winden im Elztal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 350 % 0 %
2025 387 % 297 % -53 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Emmendingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Emmendingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Elzach 7.576 350 % 2025
2 Simonswald 2.976 305 % 2025
3 Endingen am Kaiserstuhl 10.517 300 % 2025
4 Forchheim 1.393 300 % 2025
5 Winden im Elztal 2.858 297 % 2025
6 Kenzingen 10.829 275 % 2025
7 Riegel am Kaiserstuhl 3.982 275 % 2025
8 Wyhl am Kaiserstuhl 4.051 270 % 2025
9 Biederbach 1.728 268 % 2025
10 Rheinhausen 4.347 260 % 2025
11 Herbolzheim 10.741 240 % 2025
12 Malterdingen 3.479 230 % 2025
13 Sasbach am Kaiserstuhl 3.485 230 % 2025
14 Waldkirch 21.725 230 % 2025
15 Emmendingen 29.530 225 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (24 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Winden im Elztal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Winden im Elztal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Winden im Elztal bei 297 %, für die Grundsteuer A bei 387 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Winden im Elztal hoch?

Mit 297 % liegt Winden im Elztal auf Platz 540 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Winden im Elztal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 297 % gesunken (-53 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Winden im Elztal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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