Bingen

BW
Baden-Württemberg Sigmaringen PLZ 72511 2.703 Einwohner
Grundsteuer A 580 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 390 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08437008

Grundsteuer für Bingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Bingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 390 % liegt Bingen auf Platz 282 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Bingen liegt 67 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Sigmaringen

Von den 25 Gemeinden im Kreis Sigmaringen hat Bingen den 20.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 496 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 335 % auf 390 % gestiegen (+55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 335 %).

Rechenbeispiel für Bingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bingen 390 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 67 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 234,00 € im Jahr bzw. 58,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 390 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 390 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 335 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 335 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 335 % 0 %
2025 580 % 390 % +55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Sigmaringen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Sigmaringen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Sigmaringen 16.756 530 % 2025
12 Beuron 624 520 % 2025
13 Mengen 10.114 510 % 2025
14 Sigmaringendorf 3.698 500 % 2025
15 Hohentengen 4.151 498 % 2025
16 Herbertingen 4.778 455 % 2025
17 Meßkirch 8.776 450 % 2025
18 Leibertingen 2.260 400 % 2025
19 Inzigkofen 2.969 392 % 2025
20 Bingen 2.703 390 % 2025
21 Illmensee 2.005 390 % 2024
22 Sauldorf 2.606 380 % 2025
23 Bad Saulgau 17.824 342 % 2025
24 Wald 2.755 305 % 2025
25 Herdwangen-Schönach 3.381 240 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bingen bei 390 %, für die Grundsteuer A bei 580 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bingen hoch?

Mit 390 % liegt Bingen auf Platz 282 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 335 % auf 390 % gestiegen (+55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 335 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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