Schwarzach

BW
Baden-Württemberg PLZ 74869 2.951 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08225116

Grundsteuer für Schwarzach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schwarzach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schwarzach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 420 %
2023 (vor der Reform) 400 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 420 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rietheim-Weilheim 2.953 305 % 2025
Bischweier 2.953 180 % 2025
Kleines Wiesental 2.954 400 % 2024
Reute 2.960 210 % 2025
Simonswald 2.939 305 % 2025
Stimpfach 2.968 430 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Schwarzach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwarzach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schwarzach bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schwarzach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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