Stimpfach

BW
Baden-Württemberg PLZ 74597 2.968 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08127104

Grundsteuer für Stimpfach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stimpfach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stimpfach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 420 % 400 %
2023 (vor der Reform) 420 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 420 % 400 % 0 %
2025 450 % 430 % +30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Inzigkofen 2.973 392 % 2025
Reute 2.960 210 % 2025
Kleines Wiesental 2.954 400 % 2024
Rietheim-Weilheim 2.953 305 % 2025
Bischweier 2.953 180 % 2025
Schwarzach 2.951 420 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stimpfach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stimpfach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stimpfach bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stimpfach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 430 %.

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