Bischweier

BW
Baden-Württemberg PLZ 76476 2.953 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 180 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08216006

Grundsteuer für Bischweier berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 180 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 180 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bischweier.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bischweier

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 300 %
2023 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2025 270 % 180 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rietheim-Weilheim 2.953 305 % 2025
Kleines Wiesental 2.954 400 % 2024
Schwarzach 2.951 420 % 2024
Reute 2.960 210 % 2025
Simonswald 2.939 305 % 2025
Stimpfach 2.968 430 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bischweier

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bischweier?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bischweier bei 180 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bischweier?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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