Schuttertal

BW
Baden-Württemberg Ortenaukreis PLZ 77978 3.140 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 310 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08317121

Grundsteuer für Schuttertal berechnen
Auf einen Blick

So steht Schuttertal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 310 % liegt Schuttertal auf Platz 479 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 55 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Schuttertal liegt 13 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Ortenaukreis

Von den 51 Gemeinden im Kreis Ortenaukreis hat Schuttertal den 30.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 369 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 310 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Schuttertal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schuttertal 310 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 13 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 186,00 € im Jahr bzw. 46,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 310 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 310 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schuttertal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schuttertal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 340 % 0 %
2025 390 % 310 % -30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ortenaukreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ortenaukreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
25 Oberkirch 19.977 350 % 2025
26 Seelbach 4.781 340 % 2025
27 Offenburg 63.437 335 % 2025
28 Kappelrodeck 6.221 325 % 2025
29 Appenweier 10.367 320 % 2025
30 Achern 26.873 310 % 2025
31 Berghaupten 2.537 310 % 2025
32 Schuttertal 3.140 310 % 2025
33 Ettenheim 13.670 300 % 2025
34 Sasbach 5.340 290 % 2025
35 Durbach 4.059 285 % 2025
36 Hohberg 8.143 280 % 2025
37 Lauf 3.965 260 % 2025
38 Renchen 7.568 253 % 2025
39 Mahlberg 5.239 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (51 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schuttertal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schuttertal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schuttertal bei 310 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schuttertal hoch?

Mit 310 % liegt Schuttertal auf Platz 479 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 55 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schuttertal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 310 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schuttertal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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