Schönbrunn

BW
Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis PLZ 69436 2.868 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 305 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08226081

Grundsteuer für Schönbrunn berechnen
Auf einen Blick

So steht Schönbrunn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 305 % liegt Schönbrunn auf Platz 495 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Schönbrunn liegt 18 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Von den 54 Gemeinden im Kreis Rhein-Neckar-Kreis hat Schönbrunn den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 226 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 305 % gesunken (-35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Schönbrunn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schönbrunn 305 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 18 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 183,00 € im Jahr bzw. 45,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 305 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 305 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schönbrunn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schönbrunn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2025 340 % 305 % -35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Neckar-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Heddesbach 469 600 % 2025
2 Eberbach 14.729 520 % 2025
3 Schönau 4.328 475 % 2025
4 Wilhelmsfeld 3.365 375 % 2025
5 Heiligkreuzsteinach 2.588 340 % 2025
6 Neckarbischofsheim 4.205 332 % 2025
7 Schönbrunn 2.868 305 % 2025
8 Reichartshausen 2.158 300 % 2025
9 Wiesenbach 3.201 300 % 2025
10 Spechbach 1.761 295 % 2025
11 Helmstadt-Bargen 3.914 290 % 2025
12 Lobbach 2.338 290 % 2025
13 Neidenstein 1.759 285 % 2025
14 Waibstadt 5.849 256 % 2025
15 Mauer 4.081 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (54 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schönbrunn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönbrunn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schönbrunn bei 305 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schönbrunn hoch?

Mit 305 % liegt Schönbrunn auf Platz 495 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schönbrunn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 305 % gesunken (-35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönbrunn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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