Rielasingen-Worblingen

BW
Baden-Württemberg Konstanz PLZ 78239 12.353 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 369 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -31 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08335100

Grundsteuer für Rielasingen-Worblingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Rielasingen-Worblingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 369 % liegt Rielasingen-Worblingen auf Platz 336 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Rielasingen-Worblingen liegt 46 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Konstanz

Von den 25 Gemeinden im Kreis Konstanz hat Rielasingen-Worblingen den 4.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 242 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 369 % gesunken (-11 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Rielasingen-Worblingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rielasingen-Worblingen 369 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 46 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 221,40 € im Jahr bzw. 55,35 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 369 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 369 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rielasingen-Worblingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rielasingen-Worblingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 400 % +20 %
2025 340 % 369 % -31 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Konstanz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Konstanz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Singen (Hohentwiel) 48.089 430 % 2025
2 Eigeltingen 3.861 420 % 2025
3 Mühlingen 2.765 380 % 2025
4 Rielasingen-Worblingen 12.353 369 % 2025
5 Tengen 4.776 350 % 2024
6 Hohenfels 2.248 340 % 2025
7 Volkertshausen 3.332 330 % 2025
8 Aach 2.375 315 % 2025
9 Orsingen-Nenzingen 3.573 310 % 2024
10 Mühlhausen-Ehingen 4.109 305 % 2025
11 Gottmadingen 10.772 295 % 2025
12 Stockach 17.547 270 % 2025
13 Engen 11.351 230 % 2025
14 Radolfzell am Bodensee 31.689 223 % 2025
15 Hilzingen 9.257 215 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rielasingen-Worblingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rielasingen-Worblingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rielasingen-Worblingen bei 369 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rielasingen-Worblingen hoch?

Mit 369 % liegt Rielasingen-Worblingen auf Platz 336 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rielasingen-Worblingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 369 % gesunken (-11 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rielasingen-Worblingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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