Orsingen-Nenzingen

BW
Baden-Württemberg PLZ 78359 3.597 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 310 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08335099

Grundsteuer für Orsingen-Nenzingen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 310 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 310 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Orsingen-Nenzingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Orsingen-Nenzingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 %
2023 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Mühlheim an der Donau 3.611 470 % 2025
Öhningen 3.613 124 % 2025
Freudenberg 3.614 540 % 2025
Mulfingen 3.616 610 % 2025
Hildrizhausen 3.567 154 % 2025
Beuren 3.627 207 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Orsingen-Nenzingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Orsingen-Nenzingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Orsingen-Nenzingen bei 310 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Orsingen-Nenzingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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