Obrigheim

BW
Baden-Württemberg Neckar-Odenwald-Kreis PLZ 74847 5.377 Einwohner
Grundsteuer A 440 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 530 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +200 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08225074

Grundsteuer für Obrigheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Obrigheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 530 % liegt Obrigheim auf Platz 97 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Obrigheim liegt 207 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis

Von den 27 Gemeinden im Kreis Neckar-Odenwald-Kreis hat Obrigheim den 9.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 502 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 530 % gestiegen (+200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Obrigheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Obrigheim 530 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 207 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 318,00 € im Jahr bzw. 79,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 530 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 530 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Obrigheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Obrigheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 440 % 530 % +200 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neckar-Odenwald-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Rosenberg 1.995 620 % 2025
5 Schefflenz 3.964 615 % 2025
6 Limbach 4.466 555 % 2025
7 Hardheim 6.650 550 % 2025
8 Waldbrunn 4.689 540 % 2025
9 Elztal 5.800 530 % 2025
10 Hüffenhardt 2.062 530 % 2025
11 Obrigheim 5.377 530 % 2025
12 Höpfingen 3.083 520 % 2025
13 Walldürn 11.562 504 % 2025
14 Fahrenbach 2.617 495 % 2025
15 Mosbach 24.393 495 % 2025
16 Seckach 3.990 480 % 2025
17 Buchen (Odenwald) 18.293 460 % 2025
18 Neckargerach 2.246 445 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (27 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Obrigheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Obrigheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Obrigheim bei 530 %, für die Grundsteuer A bei 440 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Obrigheim hoch?

Mit 530 % liegt Obrigheim auf Platz 97 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Obrigheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 530 % gestiegen (+200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Obrigheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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