Grundsteuer-Hebesatz Fahrenbach
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Fahrenbach in Baden-Württemberg.
Fahrenbach
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08225024
Was bedeutet der Hebesatz von 495 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 495 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fahrenbach.
Hebesatz-Entwicklung in Fahrenbach
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 340 % | 340 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 340 % | 340 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 340 % | 340 % | 0 % |
| 2025 | 435 % | 495 % | +155 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Grafenberg | 2.659 | 220 % | 2025 |
| Dürmentingen | 2.661 | 360 % | 2025 |
| Merdingen | 2.652 | 240 % | 2025 |
| Herrischried | 2.669 | 346 % | 2025 |
| Ringsheim | 2.627 | 220 % | 2025 |
| Ittlingen | 2.625 | 225 % | 2025 |
Grundsteuer in Fahrenbach
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fahrenbach?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fahrenbach bei 495 %, für die Grundsteuer A bei 435 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fahrenbach?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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