Neulußheim

BW
Baden-Württemberg Rhein-Neckar-Kreis PLZ 68809 7.220 Einwohner
Grundsteuer A 605 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 156 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -224 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08226059

Grundsteuer für Neulußheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Neulußheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 156 % liegt Neulußheim auf Platz 1027 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 7 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Neulußheim liegt 167 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Von den 54 Gemeinden im Kreis Rhein-Neckar-Kreis hat Neulußheim den 44.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 226 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 156 % gesunken (-224 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Neulußheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neulußheim 156 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 167 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 93,60 € im Jahr bzw. 23,40 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 156 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 156 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neulußheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neulußheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 380 % 0 %
2025 605 % 156 % -224 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Neckar-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
37 Hemsbach 11.822 170 % 2025
38 Laudenbach 6.627 170 % 2025
39 Mühlhausen 8.727 170 % 2025
40 Oftersheim 12.165 168 % 2025
41 Rauenberg 8.701 168 % 2025
42 Ilvesheim 9.231 160 % 2025
43 Dielheim 9.058 159 % 2025
44 Neulußheim 7.220 156 % 2025
45 Ladenburg 12.820 153 % 2025
46 Plankstadt 10.714 150 % 2025
47 Angelbachtal 5.241 148 % 2025
48 Heddesheim 12.382 135 % 2025
49 Nußloch 11.392 130 % 2025
50 Altlußheim 6.307 125 % 2025
51 Sandhausen 15.331 120 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (54 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neulußheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neulußheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neulußheim bei 156 %, für die Grundsteuer A bei 605 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neulußheim hoch?

Mit 156 % liegt Neulußheim auf Platz 1027 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 7 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neulußheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 156 % gesunken (-224 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neulußheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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