Gerabronn

BW
Baden-Württemberg Schwäbisch Hall PLZ 74582 4.389 Einwohner
Grundsteuer A 530 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 525 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +105 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08127032

Grundsteuer für Gerabronn berechnen
Auf einen Blick

So steht Gerabronn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 525 % liegt Gerabronn auf Platz 102 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Gerabronn liegt 202 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Schwäbisch Hall

Von den 30 Gemeinden im Kreis Schwäbisch Hall hat Gerabronn den 6.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 457 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 525 % gestiegen (+105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %).

Rechenbeispiel für Gerabronn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Gerabronn 525 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 202 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 315,00 € im Jahr bzw. 78,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 525 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 525 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gerabronn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gerabronn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 420 % 420 % –
2023 (vor der Reform) 420 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 420 % 420 % 0 %
2025 530 % 525 % +105 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schwäbisch Hall

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schwäbisch Hall

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Blaufelden 5.348 705 % 2025
2 Langenburg 1.751 670 % 2025
3 Wallhausen 3.652 550 % 2025
4 Obersontheim 5.350 540 % 2025
5 Schwäbisch Hall 42.705 535 % 2025
6 Gerabronn 4.389 525 % 2025
7 Kirchberg an der Jagst 4.149 520 % 2024
8 Bühlertann 3.052 510 % 2025
9 Michelbach an der Bilz 3.398 474 % 2025
10 Braunsbach 2.462 470 % 2025
11 Schrozberg 5.768 470 % 2025
12 Sulzbach-Laufen 2.587 470 % 2025
13 Wolpertshausen 2.358 470 % 2025
14 Michelfeld 3.683 450 % 2025
15 Rosengarten 5.301 450 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (30 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Gerabronn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gerabronn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gerabronn bei 525 %, für die Grundsteuer A bei 530 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Gerabronn hoch?

Mit 525 % liegt Gerabronn auf Platz 102 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Gerabronn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 525 % gestiegen (+105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gerabronn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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