Sulzbach-Laufen

BW
Baden-Württemberg PLZ 74429 2.551 Einwohner
Grundsteuer A 505 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 470 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08127079

Grundsteuer für Sulzbach-Laufen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 470 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 470 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sulzbach-Laufen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sulzbach-Laufen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 380 %
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 505 % 470 % +90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Dörzbach 2.554 1060 % 2025
Bad Peterstal-Griesbach 2.554 690 % 2025
Eimeldingen 2.546 215 % 2025
Göggingen 2.556 280 % 2025
Lichtenwald 2.560 175 % 2025
Ostelsheim 2.563 145 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Sulzbach-Laufen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sulzbach-Laufen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sulzbach-Laufen bei 470 %, für die Grundsteuer A bei 505 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sulzbach-Laufen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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