Berglen

BW
Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis PLZ 73663 6.861 Einwohner
Grundsteuer A 420 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 170 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -210 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08119089

Grundsteuer für Berglen berechnen
Auf einen Blick

So steht Berglen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 170 % liegt Berglen auf Platz 982 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Berglen liegt 153 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rems-Murr-Kreis

Von den 31 Gemeinden im Kreis Rems-Murr-Kreis hat Berglen den 31.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 252 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 170 % gesunken (-210 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Berglen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Berglen 170 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 153 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 102,00 € im Jahr bzw. 25,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 170 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 170 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Berglen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Berglen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 420 % 170 % -210 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rems-Murr-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rems-Murr-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
17 Kirchberg an der Murr 4.062 240 % 2025
18 Weissach im Tal 7.598 240 % 2025
19 Winterbach 7.567 240 % 2025
20 Kaisersbach 2.389 236 % 2025
21 Kernen im Remstal 15.907 230 % 2025
22 Remshalden 14.291 230 % 2025
23 Oppenweiler 4.485 215 % 2025
24 Leutenbach 12.036 200 % 2025
25 Rudersberg 11.543 200 % 2025
26 Waiblingen 57.186 200 % 2025
27 Welzheim 11.268 200 % 2025
28 Urbach 9.176 190 % 2025
29 Korb 11.558 180 % 2025
30 Plüderhausen 9.755 176 % 2025
31 Berglen 6.861 170 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Berglen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Berglen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Berglen bei 170 %, für die Grundsteuer A bei 420 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Berglen hoch?

Mit 170 % liegt Berglen auf Platz 982 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Berglen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 170 % gesunken (-210 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Berglen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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