Kaisersbach

BW
Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis PLZ 73553 2.389 Einwohner
Grundsteuer A 710 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 236 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -124 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08119037

Grundsteuer für Kaisersbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Kaisersbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 236 % liegt Kaisersbach auf Platz 750 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 32 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Kaisersbach liegt 87 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rems-Murr-Kreis

Von den 31 Gemeinden im Kreis Rems-Murr-Kreis hat Kaisersbach den 20.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 252 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 345 % auf 236 % gesunken (-109 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Kaisersbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kaisersbach 236 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 87 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 141,60 € im Jahr bzw. 35,40 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 236 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 236 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kaisersbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kaisersbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 365 % 345 % –
2023 (vor der Reform) 365 % 345 % 0 %
2024 (vor der Reform) 365 % 360 % +15 %
2025 710 % 236 % -124 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rems-Murr-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rems-Murr-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
13 Althütte 4.156 250 % 2025
14 Burgstetten 3.668 250 % 2025
15 Schorndorf 41.469 245 % 2025
16 Allmersbach im Tal 4.914 240 % 2025
17 Kirchberg an der Murr 4.062 240 % 2025
18 Weissach im Tal 7.598 240 % 2025
19 Winterbach 7.567 240 % 2025
20 Kaisersbach 2.389 236 % 2025
21 Kernen im Remstal 15.907 230 % 2025
22 Remshalden 14.291 230 % 2025
23 Oppenweiler 4.485 215 % 2025
24 Leutenbach 12.036 200 % 2025
25 Rudersberg 11.543 200 % 2025
26 Waiblingen 57.186 200 % 2025
27 Welzheim 11.268 200 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kaisersbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kaisersbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kaisersbach bei 236 %, für die Grundsteuer A bei 710 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Kaisersbach hoch?

Mit 236 % liegt Kaisersbach auf Platz 750 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 32 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kaisersbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 345 % auf 236 % gesunken (-109 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kaisersbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

Grundsteuer für Kaisersbach berechnen

Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 236 %.

Jetzt berechnen