Der Hebesatz ist die entscheidende Stellschraube der Grundsteuer – und der einzige Faktor, der sich jedes Jahr ändern kann. So schlagen Sie den aktuellen Satz Ihrer Gemeinde nach und ordnen ihn ein.
Der Herbst ist die Jahreszeit der kommunalen Haushaltsberatungen – und damit die Zeit, in der die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für das kommende Jahr festlegen. Für Eigentümer ist das die entscheidende Stellschraube: Grundsteuerwert und Steuermesszahl stehen fest, doch wie viel am Ende auf dem Bescheid steht, bestimmt allein der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Wir zeigen, warum das Thema gerade jetzt wieder aufkommt, wo es 2026 teurer wurde und wie Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde in Sekunden nachschlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Hebesatz legt Ihre Gemeinde fest – er kann von Jahr zu Jahr steigen oder fallen, unabhängig von der Grundsteuerreform
- Im Herbst beschließen die Kommunen im Rahmen ihrer Haushaltssatzung die Hebesätze für das Folgejahr
- Die 2025 in Kraft getretene Reform sollte „aufkommensneutral" sein – rechtlich verpflichtend ist das für keine Gemeinde
- Für alle rund 10.750 Gemeinden finden Sie den aktuellen Hebesatz samt Vorjahresvergleich auf unseren Hebesatz-Seiten
Warum der Hebesatz gerade jetzt wieder Thema ist
Mit der Grundsteuerreform hat sich zum 1. Januar 2025 die Bemessungsgrundlage geändert – also der Grundsteuerwert und die Steuermesszahl. Der dritte Faktor, der Hebesatz, blieb dagegen in der Hand der Kommunen. Genau das führt in der Praxis zu Verwirrung: Viele Eigentümer führen eine höhere Grundsteuer pauschal auf „die Reform" zurück, obwohl der eigentliche Treiber oft eine schlichte Hebesatz-Erhöhung ihrer Gemeinde ist.
Der Bund und die Länder hatten den Kommunen empfohlen, die Reform aufkommensneutral umzusetzen – die Gemeinde sollte nach der Reform also insgesamt nicht mehr einnehmen als vorher. Rechtlich bindend war diese Empfehlung nie. Angesichts angespannter kommunaler Haushalte haben zahlreiche Städte die Gelegenheit genutzt, ihren Hebesatz spürbar anzuheben. Und die nächste Runde läuft bereits: In den Haushaltsberatungen dieses Herbstes fallen die Entscheidungen über die Hebesätze 2027.
Wie der Hebesatz Ihre Grundsteuer bestimmt
Die Grundsteuer errechnet sich in drei Schritten:
- Grundsteuerwert (früher: Einheitswert) – vom Finanzamt festgestellt
- × Steuermesszahl – gesetzlich festgelegt, ergibt den Grundsteuermessbetrag
- × Hebesatz der Gemeinde – ergibt die zu zahlende Grundsteuer
Weil der Hebesatz als Prozentsatz auf den Messbetrag wirkt, schlägt jede Erhöhung direkt und voll auf Ihre Jahressteuer durch. Ein Sprung von 500 % auf 600 % bedeutet 20 % mehr Grundsteuer – bei gleichem Grundstück. Wie sich Ihr persönlicher Betrag zusammensetzt, können Sie mit unserem Grundsteuer-Rechner nachvollziehen.
Grundsteuer A, B und C
Jede Gemeinde hat mehrere Hebesätze: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke – der für die meisten Eigentümer relevante Satz – und optional Grundsteuer C als erhöhter Satz auf baureife, aber unbebaute Grundstücke (mehr dazu im Artikel zu Grundsteuer C).
Wo es 2026 teurer wurde
Ein besonderer Brennpunkt war 2026 Nordrhein-Westfalen. Dort hatten viele Kommunen zunächst differenzierte Hebesätze eingeführt – also unterschiedliche Sätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Nachdem Gerichte dieses Vorgehen in mehreren Fällen kippten, mussten Städte nachbessern und beschlossen teils rückwirkend zum 1. Januar 2026 neue, einheitliche Sätze. Für die Eigentümer bedeutete das Nachforderungen mitten im laufenden Jahr. Die Hintergründe haben wir im Artikel Hebesätze 2026: Gerichte kippen differenzierte Sätze ausführlich aufbereitet.
Der Trend ist aber kein reines NRW-Phänomen: Bundesweit haben Kommunen ihre Hebesätze in den vergangenen beiden Jahren häufiger angehoben als gesenkt. Ob Ihre Gemeinde dazugehört, sehen Sie am schnellsten im direkten Vergleich mit dem Vorjahr.
So prüfen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde
Sie müssen dafür keinen Ratsbeschluss durchsuchen. Wir pflegen für alle rund 10.750 Gemeinden in Deutschland den aktuellen Hebesatz – aus amtlichen Quellen, mit Vorjahreswert und Entwicklung über die Jahre:
- Direkt zur Gemeinde: Über die Hebesatz-Übersicht wählen Sie Ihr Bundesland und dann Ihre Stadt oder Gemeinde. Jede Ortsseite zeigt die Sätze für Grundsteuer A, B und C, den Vorjahresvergleich mit Auf-/Abwärtspfeil und eine Tabelle zur Hebesatz-Entwicklung.
- Bundesweiter Vergleich: Im Hebesatz-Ranking sehen Sie, wo besonders hohe und besonders niedrige Sätze gelten – nützlich, um den eigenen Wert einzuordnen.
Bescheid gegen die Gemeinde-Angabe prüfen
Nehmen Sie Ihren aktuellen Grundsteuerbescheid und vergleichen Sie den dort genannten Hebesatz mit dem Wert auf unserer Gemeindeseite. Weichen die Zahlen ab, lohnt eine Rückfrage bei der Gemeinde – maßgeblich ist immer der offizielle Bescheid, aber eine Abweichung ist ein guter Anlass, genauer hinzusehen.
Was tun, wenn der Bescheid zu hoch wirkt?
Ein hoher Hebesatz allein ist kein Fehler – die Gemeinde darf ihn festlegen. Zweifel lohnen sich aber, wenn die Bewertung nicht stimmt, etwa bei falscher Fläche, falschem Baujahr oder falscher Grundstücksart. In diesem Fall setzen Sie nicht am Hebesatz, sondern am Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts an:
- Einspruch prüfen: Gegen den Grundsteuerwertbescheid ist innerhalb eines Monats Einspruch möglich – unsere Einspruchs-Anleitung führt Schritt für Schritt durch das Verfahren.
- Verfahren offenhalten: Solange grundsätzliche Zweifel an der Reform vor den Gerichten liegen, können Sie beantragen, Ihr Verfahren ruhen zu lassen – ein passendes Musterschreiben stellen wir bereit.
- Grundsteuer zu hoch? Welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, fasst der Artikel Grundsteuer-Erhöhung: Was tun? zusammen.
Nächster Zahltermin: 15. November
Die Grundsteuer wird üblicherweise in vier Raten fällig – jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Ein Einspruch gegen die Bewertung hat auf die Zahlungspflicht zunächst keine aufschiebende Wirkung: Zahlen Sie fristgerecht, um Säumniszuschläge zu vermeiden, und klären Sie die Rückerstattung separat, falls Ihr Einspruch Erfolg hat. Einzelheiten zu Fristen und Lastschrift finden Sie unter Grundsteuer zahlen.
Fazit
Der Hebesatz ist der am häufigsten unterschätzte Faktor der Grundsteuer – und der einzige, der sich Jahr für Jahr ändern kann. Während im Herbst 2026 die Kommunen über die Sätze für 2027 entscheiden, lohnt für Eigentümer der regelmäßige Blick auf den eigenen Wert. Schlagen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde nach, vergleichen Sie ihn mit dem Vorjahr – und prüfen Sie bei Zweifeln nicht den Hebesatz, sondern die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid.
Gut zu wissen
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.