Hebesatz-Saison, Neubewertung 2029, neue Messzahlen in Thüringen: Die Grundsteuer bleibt in Bewegung. Ein persönlicher Blick darauf, warum sich der jährliche Check lohnt – und was unsere Seite dafür kostenlos bietet.
Ich gebe zu: Als die neue Grundsteuer 2025 an den Start ging, dachte ich, das Thema hätte sich nach dem ersten Bescheid erledigt. Erklärung abgeben, Bescheid prüfen, zahlen – fertig. Heute, im Herbst 2026, sehe ich das anders. Die Grundsteuer ist kein Einmal-Thema mehr, sondern eines, das man jedes Jahr im Blick behalten sollte. Drei aktuelle Entwicklungen zeigen, warum – und ich möchte Ihnen zeigen, wie Sie das mit unseren Werkzeugen kostenlos und ohne Anmeldung erledigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinden beraten gerade ihre Haushalte für 2027 – und damit die Hebesätze. 2026 hat bereits mehr als jede vierte große Stadt erhöht.
- Die nächste Neubewertung zum 1. Januar 2029 soll weitgehend automatisch laufen. Weniger Aufwand für Sie – aber auch weniger Gelegenheit, Fehler zu bemerken.
- In Thüringen ändern sich zum 1. Januar 2027 die Steuermesszahlen.
- Rechner, Hebesätze aller Gemeinden, Musterschreiben und Fristenkalender gibt es bei uns kostenlos und ohne Login.
1. Die Hebesatz-Saison läuft
Jedes Jahr im Spätherbst beschließen die Städte und Gemeinden ihre Haushaltssatzung – und darin den Hebesatz für das kommende Jahr. Wie stark das ins Gewicht fällt, zeigt die aktuelle Auswertung des Bundes der Steuerzahler: Von 200 untersuchten Städten haben 56 ihren Hebesatz für 2026 erhöht, in Nordrhein-Westfalen sogar 39 von 79. Einzelne Sprünge sind drastisch: Meerbusch ging von 425 auf 680 Prozent, Dinslaken von 648 auf 998 Prozent.
Meine Meinung dazu: Ich verstehe, dass viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Aber ich ärgere mich, wenn Erhöhungen „der Reform" in die Schuhe geschoben werden. Die Reform hat die Bewertung geändert – wie viel Sie am Ende zahlen, entscheidet der Hebesatz, und den legt Ihr Gemeinderat fest. Wer das weiß, kann gezielt nachfragen, statt sich über ein abstraktes Gesetz zu ärgern.
Kostenlos bei uns
Für alle rund 10.750 Gemeinden finden Sie auf unseren Hebesatz-Seiten den aktuellen Wert und die Entwicklung seit 2022. Im Hebesatz-Vergleich sehen Sie, wo Ihre Gemeinde im Vergleich steht. Sobald Ihre Gemeinde den neuen Satz beschlossen hat, rechnen Sie mit dem Grundsteuer-Rechner in zwei Minuten nach, was das für Sie bedeutet.
2. Die nächste Neubewertung kommt – fast unbemerkt
Die Grundsteuerwerte werden alle sieben Jahre neu festgestellt, das nächste Mal zum 1. Januar 2029. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, dass diese Hauptfeststellung weitgehend automatisch laufen soll – mit vorhandenen Daten aus Kataster, Registern und Ihren früheren Erklärungen und mit stark eingeschränkten Mitwirkungspflichten für Eigentümer.
Ich halte das grundsätzlich für richtig. Die Erklärungswelle 2022 hat Millionen Menschen Nerven gekostet. Aber es hat eine Kehrseite: Wenn niemand mehr eine Erklärung ausfüllt, schaut auch niemand mehr auf die Daten. Ein falscher Wert aus 2022 – eine zu große Wohnfläche, ein veralteter Bodenrichtwert, eine falsche Grundstücksart – wird dann einfach fortgeschrieben. Umso wichtiger ist es, den Bescheid zu verstehen, wenn er kommt, und die Einspruchsfrist von einem Monat nicht verstreichen zu lassen.
Und schon heute gilt: Haben Sie angebaut, abgerissen oder die Nutzung geändert, müssen Sie das dem Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres anzeigen. Das Finanzamt erfährt es nicht von allein.
Kostenlos bei uns
Unser Musterschreiben-Generator erstellt Ihnen ein fertiges PDF – für den Einspruch mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens oder für den Erlassantrag bei Mietausfall. Auf der Seite Fristen finden Sie alle Termine und können sie direkt als Kalenderdatei in Ihren Kalender übernehmen.
3. Thüringen ändert die Messzahlen
Ein Beispiel dafür, dass sich auch die Regeln selbst noch bewegen: Thüringen hat beschlossen, die Steuermesszahlen zum 1. Januar 2027 anzupassen. Für Wohngrundstücke sinkt sie von 0,31 auf 0,23 Promille, für Nichtwohngrundstücke steigt sie von 0,34 auf 0,59 Promille. Hintergrund ist, dass Wohnraum durch die Reform dort überproportional belastet wurde. Sie müssen nichts tun – die Finanzämter setzen die neuen Messbeträge von Amts wegen fest. Prüfen sollten Sie den neuen Bescheid trotzdem.
Unser Rechner stellt sich zum Jahreswechsel automatisch auf die neuen Thüringer Werte um.
Was unsere Seite kostenlos für Sie tun kann
Ich werde oft gefragt, wo der Haken ist. Es gibt keinen Login, kein Abo und keine Bezahlschranke. Das ist alles kostenlos:
- Grundsteuer-Rechner für alle 16 Bundesländer – mit dem jeweiligen Landesmodell, als Schnellberechnung oder Schritt für Schritt, mit nachvollziehbarem Rechenweg und PDF zum Ausdrucken
- Hebesätze aller Gemeinden – aktueller Wert, Entwicklung seit 2022 und Vergleich
- Musterschreiben als PDF – Einspruch mit Ruhen des Verfahrens und Erlassantrag bei Mietausfall
- Umlage-Rechner – für Vermieter und Mieter, die den Anteil einer Wohnung an der Grundsteuer ermitteln wollen
- Fristenkalender – alle Termine, auch zum Import in Ihren Kalender
- Bodenrichtwert-Wegweiser – direkt zum offiziellen BORIS-Portal Ihres Bundeslandes
- Ratgeber – verständliche Artikel zu Einspruch, Erlass, Urteilen und Fristen
Ehrlich gesagt
Unser Rechner liefert eine Schätzung, keinen Bescheid und keine Steuerberatung. Wir prüfen die Rechenwege regelmäßig gegen die Gesetze der Länder – und finden dabei auch eigene Fehler. Erst vor wenigen Tagen haben wir den Lage-Faktor für Hessen und Niedersachsen korrigiert. Er wird jetzt, wie vom Gesetz vorgesehen, mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert Ihrer Gemeinde berechnet. Sollte Ihnen etwas auffallen, schreiben Sie mir. Jeder Hinweis macht die Seite besser.
Mein Fazit
Die Grundsteuer ist nicht kompliziert, aber sie ist in Bewegung. Hebesätze ändern sich jedes Jahr, die Regeln in einzelnen Ländern auch, und die nächste Neubewertung läuft weitgehend ohne Sie. Mein Rat: Schauen Sie einmal im Jahr – am besten, wenn der neue Bescheid kommt – auf drei Dinge: den Hebesatz Ihrer Gemeinde, die Daten in Ihrem Grundsteuerwertbescheid und die Fristen. Dafür brauchen Sie keinen Steuerberater und kein Geld, sondern zehn Minuten und die richtigen Werkzeuge. Die stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gut zu wissen
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.