Schulendorf

SH
Schleswig-Holstein Herzogtum Lauenburg PLZ 21516 486 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 340 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01053115

Grundsteuer für Schulendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Schulendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 340 % liegt Schulendorf auf Platz 867 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Schulendorf liegt 81 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Herzogtum Lauenburg

Von den 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg hat Schulendorf den 81.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 375 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 340 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 320 %).

Rechenbeispiel für Schulendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schulendorf 340 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 81 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 204,00 € im Jahr bzw. 51,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 340 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schulendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schulendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 320 % +20 %
2024 (vor der Reform) 320 % 320 % 0 %
2025 340 % 340 % +20 %
2026 340 % 340 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Herzogtum Lauenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
75 Tramm 334 350 % 2026
76 Wiershop 218 350 % 2026
77 Köthel 306 348 % 2026
78 Poggensee 364 348 % 2026
79 Krüzen 336 346 % 2026
80 Pogeez 525 345 % 2026
81 Elmenhorst 866 340 % 2026
82 Schulendorf 486 340 % 2026
83 Juliusburg 193 339 % 2026
84 Labenz 926 338 % 2026
85 Harmsdorf 324 330 % 2026
86 Klein Zecher 235 330 % 2026
87 Schönberg 1.458 330 % 2026
88 Siebenbäumen 590 330 % 2026
89 Witzeeze 952 330 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (132 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schulendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schulendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schulendorf bei 340 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Schulendorf hoch?

Mit 340 % liegt Schulendorf auf Platz 867 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schulendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 340 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 320 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schulendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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