Poggensee

SH
Schleswig-Holstein PLZ 23896 376 Einwohner
Grundsteuer A 354 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 348 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +38 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01053099

Grundsteuer für Poggensee berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 348 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 348 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Poggensee.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Poggensee

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 %
2023 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2025 354 % 348 % +38 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Stubben 375 400 % 2025
Manhagen 375 267 % 2025
Winsen 375 410 % 2025
Süderdorf 377 340 % 2025
Fuhlenhagen 374 286 % 2025
Armstedt 379 330 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Poggensee

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Poggensee?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Poggensee bei 348 %, für die Grundsteuer A bei 354 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Poggensee?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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