Grundsteuer-Hebesatz Prinzenmoor
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Prinzenmoor in Schleswig-Holstein.
Prinzenmoor
SHBerechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058129
Was bedeutet der Hebesatz von 330 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 330 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Prinzenmoor.
Hebesatz-Entwicklung in Prinzenmoor
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 330 % | 330 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 330 % | 330 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 330 % | 330 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Bornholt | 171 | 295 % | 2025 |
| Willenscharen | 171 | 287 % | 2025 |
| Giesensdorf | 170 | 273 % | 2025 |
| Barkenholm | 173 | 350 % | 2025 |
| Barmissen | 169 | 460 % | 2025 |
| Tarbek | 169 | 150 % | 2025 |
Grundsteuer in Prinzenmoor
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Prinzenmoor?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Prinzenmoor bei 330 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Prinzenmoor?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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