Willenscharen

SH
Schleswig-Holstein Steinburg PLZ 24616 165 Einwohner
Grundsteuer A 304 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 287 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061112

Grundsteuer für Willenscharen berechnen
Auf einen Blick

So steht Willenscharen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 287 % liegt Willenscharen auf Platz 1019 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Willenscharen liegt 134 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Steinburg

Von den 111 Gemeinden im Kreis Steinburg hat Willenscharen den 103.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 481 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 270 % auf 287 % gestiegen (+17 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 270 %).

Rechenbeispiel für Willenscharen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Willenscharen 287 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 134 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 172,20 € im Jahr bzw. 43,05 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 287 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 287 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Willenscharen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Willenscharen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 270 % 270 % –
2023 (vor der Reform) 270 % 270 % 0 %
2024 (vor der Reform) 270 % 270 % 0 %
2025 304 % 287 % +17 %
2026 304 % 287 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Steinburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Steinburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
96 Landscheide 249 340 % 2026
97 Quarnstedt 415 338 % 2026
98 Lockstedt 156 320 % 2026
99 Büttel 26 300 % 2026
100 Dägeling 1.049 300 % 2026
101 Krempdorf 242 300 % 2026
102 Stördorf 123 290 % 2026
103 Willenscharen 165 287 % 2026
104 Hingstheide 81 280 % 2026
105 Agethorst 202 273 % 2026
106 Poyenberg 365 270 % 2026
107 Ecklak 287 250 % 2026
108 Landrecht 104 210 % 2026
109 Nortorf 831 200 % 2026
110 Bokelrehm 136 194 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (111 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Willenscharen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Willenscharen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Willenscharen bei 287 %, für die Grundsteuer A bei 304 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Willenscharen hoch?

Mit 287 % liegt Willenscharen auf Platz 1019 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Willenscharen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 270 % auf 287 % gestiegen (+17 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 270 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Willenscharen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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