Kaiser-Wilhelm-Koog

SH
Schleswig-Holstein Dithmarschen PLZ 25709 319 Einwohner
Grundsteuer A 521 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 336 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01051057

Grundsteuer für Kaiser-Wilhelm-Koog berechnen
Auf einen Blick

So steht Kaiser-Wilhelm-Koog im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 336 % liegt Kaiser-Wilhelm-Koog auf Platz 893 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 19 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Kaiser-Wilhelm-Koog liegt 85 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Dithmarschen

Von den 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen hat Kaiser-Wilhelm-Koog den 93.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 392 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 280 % auf 336 % gestiegen (+56 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 280 %).

Rechenbeispiel für Kaiser-Wilhelm-Koog

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kaiser-Wilhelm-Koog 336 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 85 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 201,60 € im Jahr bzw. 50,40 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 336 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 336 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kaiser-Wilhelm-Koog

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 280 % 280 % –
2023 (vor der Reform) 280 % 280 % 0 %
2024 (vor der Reform) 280 % 280 % 0 %
2025 521 % 336 % +56 %
2026 521 % 336 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Dithmarschen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Dithmarschen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
86 Hollingstedt 326 350 % 2026
87 Ramhusen 162 348 % 2026
88 Schlichting 244 343 % 2026
89 Großenrade 462 340 % 2026
90 Norddeich 419 340 % 2026
91 Süderdorf 354 340 % 2026
92 Quickborn 186 338 % 2026
93 Kaiser-Wilhelm-Koog 319 336 % 2026
94 Kleve 411 330 % 2026
95 Hellschen-Heringsand-Unterschaar 159 310 % 2026
96 Sankt Annen 312 310 % 2026
97 Gaushorn 178 302 % 2026
98 Barlt 750 300 % 2026
99 Neuenkirchen 940 295 % 2026
100 Schülp 393 280 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (116 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kaiser-Wilhelm-Koog?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kaiser-Wilhelm-Koog bei 336 %, für die Grundsteuer A bei 521 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Kaiser-Wilhelm-Koog hoch?

Mit 336 % liegt Kaiser-Wilhelm-Koog auf Platz 893 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 19 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kaiser-Wilhelm-Koog den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 280 % auf 336 % gestiegen (+56 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 280 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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