Grundhof

SH
Schleswig-Holstein Schleswig-Flensburg PLZ 24977 942 Einwohner
Grundsteuer A 550 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 580 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +53 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059118

Grundsteuer für Grundhof berechnen
Auf einen Blick

So steht Grundhof im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 580 % liegt Grundhof auf Platz 74 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Grundhof liegt 159 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Schleswig-Flensburg

Von den 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg hat Grundhof den 20.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 475 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 580 % gestiegen (+210 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 527 %).

Rechenbeispiel für Grundhof

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Grundhof 580 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 159 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 348,00 € im Jahr bzw. 87,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 580 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 580 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Grundhof.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Grundhof

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 425 % +55 %
2024 (vor der Reform) 380 % 425 % 0 %
2025 764 % 527 % +102 %
2026 550 % 580 % +53 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schleswig-Flensburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
13 Groß Rheide 962 600 % 2026
14 Hürup 2.424 600 % 2026
15 Meggerdorf 676 600 % 2026
16 Meyn 738 600 % 2026
17 Ringsberg 542 600 % 2026
18 Kropp 6.620 599 % 2026
19 Silberstedt 2.498 585 % 2026
20 Grundhof 942 580 % 2026
21 Hollingstedt 1.029 580 % 2026
22 Oeversee 3.568 580 % 2026
23 Schleswig 25.567 580 % 2026
24 Sieverstedt 1.642 580 % 2026
25 Rabel 609 578 % 2026
26 Hasselberg 927 575 % 2026
27 Sterup 1.445 575 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (123 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Grundhof

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grundhof?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Grundhof bei 580 %, für die Grundsteuer A bei 550 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Grundhof hoch?

Mit 580 % liegt Grundhof auf Platz 74 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Grundhof den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 580 % gestiegen (+210 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 527 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Grundhof?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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