Silberstedt

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24887 2.461 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 585 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +195 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059079

Grundsteuer für Silberstedt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 585 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 585 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Silberstedt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Silberstedt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 370 %
2023 (vor der Reform) 370 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 390 % 390 % +20 %
2025 330 % 585 % +195 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Probsteierhagen 2.460 519 % 2025
Krempe 2.445 649 % 2025
Borstel-Hohenraden 2.443 437 % 2025
Siek 2.441 320 % 2025
Schönwalde am Bungsberg 2.485 470 % 2025
Eggebek 2.501 663 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Silberstedt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Silberstedt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Silberstedt bei 585 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Silberstedt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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