Großhansdorf

SH
Schleswig-Holstein PLZ 22927 9.459 Einwohner
Grundsteuer A 396 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01062023

Grundsteuer für Großhansdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Großhansdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Großhansdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 %
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 396 % 350 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Heiligenhafen 9.507 380 % 2024
Trittau 9.200 484 % 2025
Oldenburg in Holstein 9.778 432 % 2025
Altenholz 9.830 699 % 2025
Reinfeld (Holstein) 9.051 489 % 2025
Wahlstedt 9.880 561 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Großhansdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Großhansdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Großhansdorf bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 396 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Großhansdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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