Drage

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25840 664 Einwohner
Grundsteuer A 301 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 406 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +76 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01054023

Grundsteuer für Drage berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 406 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 406 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Drage.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Drage

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 %
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 301 % 406 % +76 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Klein Pampau 664 495 % 2025
Oster-Ohrstedt 665 409 % 2025
Panten 663 255 % 2025
Lütau 662 351 % 2025
Dörpling 667 396 % 2025
Bargum 659 485 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Drage

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Drage?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Drage bei 406 %, für die Grundsteuer A bei 301 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Drage?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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