Bargum

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25842 659 Einwohner
Grundsteuer A 420 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 485 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +60 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01054010

Grundsteuer für Bargum berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 485 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 485 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bargum.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bargum

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 425 %
2023 (vor der Reform) 380 % 425 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 425 % 0 %
2025 420 % 485 % +60 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kuden 657 460 % 2025
Lütau 662 351 % 2025
Panten 663 255 % 2025
Tensbüttel-Röst 655 442 % 2025
Drage 664 406 % 2025
Klein Pampau 664 495 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bargum

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bargum?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bargum bei 485 %, für die Grundsteuer A bei 420 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bargum?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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