Borgdorf-Seedorf

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24589 423 Einwohner
Grundsteuer A 332 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 332 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058023

Grundsteuer für Borgdorf-Seedorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Borgdorf-Seedorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 332 % liegt Borgdorf-Seedorf auf Platz 900 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Borgdorf-Seedorf liegt 89 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Borgdorf-Seedorf den 132.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Borgdorf-Seedorf unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Borgdorf-Seedorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Borgdorf-Seedorf 332 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 89 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 199,20 € im Jahr bzw. 49,80 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 332 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 332 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Borgdorf-Seedorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Borgdorf-Seedorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 332 % –
2023 (vor der Reform) 332 % 332 % 0 %
2024 (vor der Reform) 332 % 332 % 0 %
2025 332 % 332 % 0 %
2026 332 % 332 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
125 Negenharrie 368 339 % 2026
126 Todenbüttel 1.082 338 % 2026
127 Schönbek 214 337 % 2026
128 Haßmoor 251 334 % 2026
129 Hamdorf 1.416 333 % 2026
130 Mörel 268 333 % 2026
131 Nindorf 625 333 % 2026
132 Borgdorf-Seedorf 423 332 % 2026
133 Bargstedt 756 330 % 2026
134 Embühren 190 330 % 2026
135 Hamweddel 455 330 % 2026
136 Luhnstedt 374 330 % 2026
137 Nübbel 1.485 330 % 2026
138 Prinzenmoor 174 330 % 2026
139 Remmels 505 330 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Borgdorf-Seedorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Borgdorf-Seedorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Borgdorf-Seedorf bei 332 %, für die Grundsteuer A bei 332 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Borgdorf-Seedorf hoch?

Mit 332 % liegt Borgdorf-Seedorf auf Platz 900 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Borgdorf-Seedorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Borgdorf-Seedorf unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Borgdorf-Seedorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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