Königshain-Wiederau

SN
Sachsen Mittelsachsen PLZ 09306 2.481 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +15 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14522290

Grundsteuer für Königshain-Wiederau berechnen
Auf einen Blick

So steht Königshain-Wiederau im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 430 % liegt Königshain-Wiederau auf Platz 111 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Königshain-Wiederau liegt 25 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mittelsachsen

Von den 52 Gemeinden im Kreis Mittelsachsen hat Königshain-Wiederau den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 419 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 430 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 415 %).

Rechenbeispiel für Königshain-Wiederau

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Königshain-Wiederau 430 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 25 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 258,00 € im Jahr bzw. 64,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Königshain-Wiederau.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Königshain-Wiederau

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 415 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 415 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 415 % 0 %
2025 380 % 430 % +15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mittelsachsen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mittelsachsen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
10 Erlau 3.057 460 % 2025
11 Hainichen 8.154 460 % 2024
12 Lunzenau 3.851 460 % 2024
13 Rossau 3.281 455 % 2025
14 Hartmannsdorf 4.452 450 % 2024
15 Mühlau 2.060 450 % 2025
16 Claußnitz 2.868 430 % 2025
17 Königshain-Wiederau 2.481 430 % 2025
18 Lichtenau 6.854 430 % 2024
19 Großschirma 5.203 425 % 2025
20 Zettlitz 639 425 % 2024
21 Altmittweida 1.831 420 % 2025
22 Eppendorf 3.740 420 % 2025
23 Mittweida, Stadt, Hochschulstadt 13.730 420 % 2024
24 Neuhausen/Erzgeb. 2.418 420 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (52 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Königshain-Wiederau

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königshain-Wiederau?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Königshain-Wiederau bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Königshain-Wiederau hoch?

Mit 430 % liegt Königshain-Wiederau auf Platz 111 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Königshain-Wiederau den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 430 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 415 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königshain-Wiederau?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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