Eppendorf

SN
Sachsen Mittelsachsen PLZ 09575 3.740 Einwohner
Grundsteuer A 315 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -8 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14522110

Grundsteuer für Eppendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Eppendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 420 % liegt Eppendorf auf Platz 144 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 59 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Eppendorf liegt 15 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mittelsachsen

Von den 52 Gemeinden im Kreis Mittelsachsen hat Eppendorf den 21.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 419 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 405 % auf 420 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 428 %).

Rechenbeispiel für Eppendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Eppendorf 420 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 15 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 252,00 € im Jahr bzw. 63,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Eppendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Eppendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 405 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 405 % 0 %
2024 (vor der Reform) 315 % 428 % +23 %
2025 – 420 % -8 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mittelsachsen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mittelsachsen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
15 Mühlau 2.060 450 % 2025
16 Claußnitz 2.868 430 % 2025
17 Königshain-Wiederau 2.481 430 % 2025
18 Lichtenau 6.854 430 % 2024
19 Großschirma 5.203 425 % 2025
20 Zettlitz 639 425 % 2024
21 Altmittweida 1.831 420 % 2025
22 Eppendorf 3.740 420 % 2025
23 Mittweida, Stadt, Hochschulstadt 13.730 420 % 2024
24 Neuhausen/Erzgeb. 2.418 420 % 2024
25 Reinsberg 2.773 420 % 2024
26 Rochlitz, Stadt, Stadt des Roten Porphyr 5.467 420 % 2024
27 Seelitz 1.591 420 % 2024
28 Waldheim 8.724 420 % 2024
29 Hartha 6.402 415 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (52 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Eppendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eppendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Eppendorf bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Eppendorf hoch?

Mit 420 % liegt Eppendorf auf Platz 144 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 59 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Eppendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 405 % auf 420 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 428 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Eppendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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