Grünhain-Beierfeld

SN
Sachsen Erzgebirgskreis PLZ 08344 5.483 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 495 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +45 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14521260

Grundsteuer für Grünhain-Beierfeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Grünhain-Beierfeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 495 % liegt Grünhain-Beierfeld auf Platz 9 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 97 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Grünhain-Beierfeld liegt 90 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Erzgebirgskreis

Von den 59 Gemeinden im Kreis Erzgebirgskreis hat Grünhain-Beierfeld den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 421 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 495 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Grünhain-Beierfeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Grünhain-Beierfeld 495 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 90 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 297,00 € im Jahr bzw. 74,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 495 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 495 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Grünhain-Beierfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Grünhain-Beierfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 450 % 0 %
2025 – 495 % +45 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Erzgebirgskreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Erzgebirgskreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Jöhstadt 2.376 501 % 2025
2 Gornsdorf 1.889 495 % 2024
3 Grünhain-Beierfeld 5.483 495 % 2025
4 Johanngeorgenstadt 3.471 495 % 2025
5 Niederwürschnitz 2.496 490 % 2025
6 Geyer 3.239 485 % 2025
7 Scheibenberg 1.978 485 % 2025
8 Oberwiesenthal, Kurort 1.907 480 % 2024
9 Ehrenfriedersdorf 4.320 460 % 2025
10 Elterlein 2.614 460 % 2025
11 Gelenau/Erzgeb. 3.954 460 % 2025
12 Sehmatal 5.876 456 % 2025
13 Bärenstein 2.134 450 % 2025
14 Schwarzenberg/Erzgeb. 15.158 450 % 2025
15 Stollberg/Erzgeb. 11.031 450 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (59 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Grünhain-Beierfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grünhain-Beierfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Grünhain-Beierfeld bei 495 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Grünhain-Beierfeld hoch?

Mit 495 % liegt Grünhain-Beierfeld auf Platz 9 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 97 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Grünhain-Beierfeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 495 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Grünhain-Beierfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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