Schwarzenberg/Erzgeb.

SN
Sachsen PLZ 08340 15.621 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 450 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14521550

Grundsteuer für Schwarzenberg/Erzgeb. berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 450 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 450 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schwarzenberg/Erzgeb..

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schwarzenberg/Erzgeb.

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 430 %
2023 (vor der Reform) 300 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 430 % 0 %
2025 450 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Taucha 15.861 320 % 2025
Wurzen 16.150 400 % 2024
Marienberg 16.165 420 % 2024
Weißwasser/O.L. 15.062 488 % 2024
Markranstädt 16.230 300 % 2025
Eilenburg 16.613 416 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Schwarzenberg/Erzgeb.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwarzenberg/Erzgeb.?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schwarzenberg/Erzgeb. bei 450 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schwarzenberg/Erzgeb.?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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