Mertendorf

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 06618 1.556 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 386 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15084335

Grundsteuer für Mertendorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 386 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 386 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mertendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mertendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 386 %
2023 (vor der Reform) 350 % 386 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 386 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wefensleben 1.558 370 % 2024
An der Poststraße 1.578 320 % 2025
Ausleben 1.584 430 % 2024
Kaiserpfalz 1.588 399 % 2025
Ahlsdorf 1.524 500 % 2025
Jübar 1.506 880 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Mertendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mertendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mertendorf bei 386 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mertendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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