Grundsteuer-Hebesatz An der Poststraße
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für An der Poststraße in Sachsen-Anhalt.
An der Poststraße
STBerechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15084012
Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in An der Poststraße.
Hebesatz-Entwicklung in An der Poststraße
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 300 % | 300 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 300 % | 300 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 300 % | 300 % | 0 % |
| 2025 | 400 % | 320 % | +20 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Ausleben | 1.584 | 430 % | 2024 |
| Kaiserpfalz | 1.588 | 399 % | 2025 |
| Wefensleben | 1.558 | 370 % | 2024 |
| Mertendorf | 1.556 | 386 % | 2024 |
| Ahlsdorf | 1.524 | 500 % | 2025 |
| Jübar | 1.506 | 880 % | 2025 |
Grundsteuer in An der Poststraße
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in An der Poststraße?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in An der Poststraße bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in An der Poststraße?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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