Wadgassen

SL
Saarland PLZ 66787 18.056 Einwohner
Grundsteuer A 240 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 345 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -41 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Saarland: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,34 ‰  |  Nichtwohnen: 0,64 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 10044120

Grundsteuer für Wadgassen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 345 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,34 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 345 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wadgassen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wadgassen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 240 % 386 %
2023 (vor der Reform) 240 % 386 % 0 %
2024 (vor der Reform) 240 % 386 % 0 %
2025 345 % -41 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Saarland

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schwalbach 18.100 400 % 2025
Bexbach 17.857 470 % 2024
Püttlingen 18.428 400 % 2025
Heusweiler 18.503 360 % 2024
Schmelz 16.937 365 % 2025
Eppelborn 16.671 430 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wadgassen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wadgassen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wadgassen bei 345 %, für die Grundsteuer A bei 240 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wadgassen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Saarland gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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