Püttlingen

SL
Saarland PLZ 66346 18.428 Einwohner
Grundsteuer A 250 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Saarland: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,34 ‰  |  Nichtwohnen: 0,64 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 10041515

Grundsteuer für Püttlingen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,34 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Püttlingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Püttlingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 250 % 360 %
2023 (vor der Reform) 250 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 250 % 360 % 0 %
2025 400 % +40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Saarland

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Heusweiler 18.503 360 % 2024
Schwalbach 18.100 400 % 2025
Wadgassen 18.056 345 % 2025
Bexbach 17.857 470 % 2024
Lebach 19.577 510 % 2025
Schmelz 16.937 365 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Püttlingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Püttlingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Püttlingen bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 250 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Püttlingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Saarland gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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