Rehlingen-Siersburg

SL
Saarland Saarlouis PLZ 66780 14.889 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Saarland: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,34 ‰  |  Nichtwohnen: 0,64 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 10044114

Grundsteuer für Rehlingen-Siersburg berechnen
Auf einen Blick

So steht Rehlingen-Siersburg im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 380 % liegt Rehlingen-Siersburg auf Platz 35 von 52 Gemeinden in Saarland (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 31 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Saarland liegt bei 429 %, Rehlingen-Siersburg liegt 49 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Saarlouis

Von den 13 Gemeinden im Kreis Saarlouis hat Rehlingen-Siersburg den 9.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 422 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 380 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %).

Rechenbeispiel für Rehlingen-Siersburg

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rehlingen-Siersburg 380 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 429 €, also 49 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 228,00 € im Jahr bzw. 57,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,34 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rehlingen-Siersburg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rehlingen-Siersburg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 410 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 460 % +50 %
2024 (vor der Reform) 300 % 460 % 0 %
2025 – 380 % -80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Saarlouis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Saarlouis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Ensdorf 6.833 630 % 2025
2 Lebach 19.269 510 % 2025
3 Dillingen 21.295 450 % 2025
4 Nalbach 9.106 440 % 2025
5 Saarlouis, Kreisstadt 37.675 435 % 2025
6 Überherrn 12.089 435 % 2024
7 Bous 7.334 420 % 2025
8 Schwalbach 17.940 400 % 2025
9 Rehlingen-Siersburg 14.889 380 % 2025
10 Schmelz 16.869 365 % 2025
11 Saarwellingen 13.590 360 % 2025
12 Wadgassen 17.987 345 % 2025
13 Wallerfangen 9.211 310 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (13 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rehlingen-Siersburg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rehlingen-Siersburg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rehlingen-Siersburg bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rehlingen-Siersburg hoch?

Mit 380 % liegt Rehlingen-Siersburg auf Platz 35 von 52 Gemeinden in Saarland (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 31 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rehlingen-Siersburg den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 380 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rehlingen-Siersburg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Saarland gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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