Zweibrücken

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 66482 33.480 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 552 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07320000

Grundsteuer für Zweibrücken berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 552 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 552 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Zweibrücken.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Zweibrücken

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 480 %
2023 (vor der Reform) 300 % 552 % +72 %
2024 (vor der Reform) 300 % 552 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ingelheim am Rhein 35.249 80 % 2024
Idar-Oberstein 30.248 800 % 2025
Andernach 30.066 550 % 2024
Bad Neuenahr-Ahrweiler 27.637 490 % 2025
Pirmasens 39.671 700 % 2025
Bingen am Rhein 25.178 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Zweibrücken

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Zweibrücken?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Zweibrücken bei 552 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Zweibrücken?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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