Idar-Oberstein

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 55743 30.248 Einwohner
Grundsteuer A 222 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 800 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +265 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07134045

Grundsteuer für Idar-Oberstein berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 800 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 800 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Idar-Oberstein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Idar-Oberstein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 250 % 290 %
2023 (vor der Reform) 250 % 290 % 0 %
2024 (vor der Reform) 345 % 535 % +245 %
2025 222 % 800 % +265 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Andernach 30.066 550 % 2024
Bad Neuenahr-Ahrweiler 27.637 490 % 2025
Zweibrücken 33.480 552 % 2024
Ingelheim am Rhein 35.249 80 % 2024
Bingen am Rhein 25.178 465 % 2024
Germersheim 21.677 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Idar-Oberstein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Idar-Oberstein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Idar-Oberstein bei 800 %, für die Grundsteuer A bei 222 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Idar-Oberstein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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