Steineroth

RP
Rheinland-Pfalz Altenkirchen (Westerwald) PLZ 57518 542 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 525 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07132108

Grundsteuer für Steineroth berechnen
Auf einen Blick

So steht Steineroth im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 525 % liegt Steineroth auf Platz 439 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Steineroth liegt 39 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Von den 118 Gemeinden im Kreis Altenkirchen (Westerwald) hat Steineroth den 45.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 536 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 525 % gestiegen (+115 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 410 %).

Rechenbeispiel für Steineroth

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steineroth 525 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 39 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 315,00 € im Jahr bzw. 78,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 525 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 525 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steineroth.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steineroth

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 410 % 410 % –
2023 (vor der Reform) 475 % 525 % +115 %
2024 (vor der Reform) 475 % 525 % 0 %
2025 345 % 525 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Altenkirchen (Westerwald)

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
38 Molzhain 523 540 % 2024
39 Peterslahr 326 535 % 2024
40 Elben 340 530 % 2024
41 Elkenroth 1.816 530 % 2024
42 Mammelzen 1.016 530 % 2025
43 Nauroth 1.229 530 % 2024
44 Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 751 530 % 2024
45 Steineroth 542 525 % 2024
46 Breitscheidt 1.018 520 % 2025
47 Ersfeld 72 520 % 2024
48 Kausen 789 520 % 2024
49 Orfgen 227 520 % 2024
50 Pracht 1.490 520 % 2025
51 Hilgenroth 305 510 % 2025
52 Reiferscheid 433 510 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (118 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steineroth

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steineroth?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steineroth bei 525 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Steineroth hoch?

Mit 525 % liegt Steineroth auf Platz 439 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steineroth den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 525 % gestiegen (+115 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 410 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steineroth?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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