Molzhain

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 57520 547 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 540 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07132071

Grundsteuer für Molzhain berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 540 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 540 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Molzhain.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Molzhain

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 %
2023 (vor der Reform) 540 % 540 % +140 %
2024 (vor der Reform) 540 % 540 % 0 %
2025 345 % 540 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Messerich 547 465 % 2025
Michelbach (Westerwald) 548 465 % 2024
Malberg 546 595 % 2025
Monzernheim 548 540 % 2025
Wied 548 465 % 2024
Gemmerich 548 750 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Molzhain

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Molzhain?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Molzhain bei 540 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Molzhain?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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